Erben

Der Verband versteht sich als Ansprechpartner für Fragen zum Thema Erbenermittlung.

Von einem Erbenermittler in einer Nachlasssache kontaktiert zu werden, ist kein all­täg­li­cher Vorgang. Daher stellen sich regelmäßig eine Reihe von Fragen. Die häufigsten Fragen von Personen, die von einem Erbenermittler angeschrieben werden, betreffen die Seriosität und den Komplex der Honorierung.

Die im Verband zusammengeschlossenen Erbenermittlungsunternehmen haben sich durch ihre jahrelange erfolgreiche Tätigkeit, hohe Qualität und Seriosität in dem Bereich der Erben­er­mitt­lung als Mitglied für den Verband der Erbenermittlungsunternehmen qualifiziert. Sie haben sich darüber hinaus durch den Beitritt dem Ehrenkodex des Verbandes unter­wor­fen, der höchste Anforderungen an Datenschutz und seriöses Geschäftsgebahren stellt. Der Verband hat demgegenüber eine hervorgehobene und beobachtende Funktion. Zur Hono­rie­rung der Erbenermittlungstätigkeit gibt es einschlägige Rechtsprechung, die auf dieser Website eigens aufgeführt ist. Für Verbandsmitglieder sind Honorarsätze zwischen 10% bis 30% der zur Auszahlung kommenden Erbschaftssumme zzgl. MwSt. üblich, bei Aus­lands­be­zug bis zu 33 %.

Die Honorare der Erbenermittler werden nur im Erfolgsfalle fällig. Alle Kosten bis zum Ein­tritt des Erfolges bzw. der Auszahlung der Erbschaftssumme werden vom Erbenermittler vor­fi­nan­ziert. Das Kostenrisiko trägt über die gesamte Laufzeit des Verfahrens der Erben­er­mitt­ler und nicht der Erbe. In den Nachlassfällen, in welchen der Erbenermittler keine Erben finden kann, muss er die Kosten selbst tragen.

Der Verband kann allerdings lediglich Auskünfte allgemeiner Art erteilen über die Tätigkeit eines Erbenermittlers, durchschnittlicher Aufwand, Kosten und Bearbeitungszeit eines Nachlassfalles. Da diese sehr unterschiedlich ausfallen können, empfehlen wir betroffenen Erben bezogen auf den Einzelfall, bei dem jeweiligen Unternehmen direkt nachzufragen.

Kostenfaktoren während der Laufzeit des Verfahrens können für den Erbenermittler sein:

  • die Komplexität der Erbenermittlung und daraus folgender Zeit- und Rechercheaufwand,
  • Kosten der Beschaffung von Personenstandsurkunden und anderen Beweismitteln,
  • Recherchen durch Kooperationspartner/Spezialisten vor Ort,
  • Kosten amtlicher Übersetzungen und Beglaubigungen.
  • Mithilfe bei der Erbschaftssteuerproblematik

Jeder Nachlassfall ist anders und keine Erbenermittlung ist mit einer anderen zu vergleichen. Während der Recherche stellen sich immer wieder neue Herausforderungen, die mit anderen Lösungen bewältigt werden. Daher stellen sich auch immer wieder anders geartete Kosten ein.

Die Dauer des Verfahrens kann je nach Umfang sehr variieren. Von 1-10 Jahren ist alles möglich. Die Abwicklung eines durchchnittlich komplexen Ermittlungsfalles dauert etwa 3 Jahre.

Unser Rat für Erben


Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE®) e.V. • Kyffhäuserstr. 11 • 10781 Berlin
Tel.: 030 - 246 251 62 • Fax: 030 - 246 251 63 • E-Mail: mail@vdee-ev.de