Der Verband versteht sich als Ansprechpartner für Fragen zum Thema Erbenermittlung.
Von einem Erbenermittler in einer Nachlasssache kontaktiert zu werden, ist kein alltäglicher Vorgang. Daher stellen sich regelmäßig eine Reihe von Fragen. Die häufigsten Fragen von Personen, die von einem Erbenermittler angeschrieben werden, betreffen die Seriosität und den Komplex der Honorierung.
Die im Verband zusammengeschlossenen Erbenermittlungsunternehmen haben sich durch ihre jahrelange erfolgreiche Tätigkeit, hohe Qualität und Seriosität in dem Bereich der Erbenermittlung als Mitglied für den Verband der Erbenermittlungsunternehmen qualifiziert. Sie haben sich darüber hinaus durch den Beitritt dem Ehrenkodex des Verbandes unterworfen, der höchste Anforderungen an Datenschutz und seriöses Geschäftsgebahren stellt. Der Verband hat demgegenüber eine hervorgehobene und beobachtende Funktion. Zur Honorierung der Erbenermittlungstätigkeit gibt es einschlägige Rechtsprechung, die auf dieser Website eigens aufgeführt ist. Für Verbandsmitglieder sind Honorarsätze zwischen 10% bis 30% der zur Auszahlung kommenden Erbschaftssumme zzgl. MwSt. üblich, bei Auslandsbezug bis zu 33 %.
Die Honorare der Erbenermittler werden nur im Erfolgsfalle fällig. Alle Kosten bis zum Eintritt des Erfolges bzw. der Auszahlung der Erbschaftssumme werden vom Erbenermittler vorfinanziert. Das Kostenrisiko trägt über die gesamte Laufzeit des Verfahrens der Erbenermittler und nicht der Erbe. In den Nachlassfällen, in welchen der Erbenermittler keine Erben finden kann, muss er die Kosten selbst tragen.
Der Verband kann allerdings lediglich Auskünfte allgemeiner Art erteilen über die Tätigkeit eines Erbenermittlers, durchschnittlicher Aufwand, Kosten und Bearbeitungszeit eines Nachlassfalles. Da diese sehr unterschiedlich ausfallen können, empfehlen wir betroffenen Erben bezogen auf den Einzelfall, bei dem jeweiligen Unternehmen direkt nachzufragen.
Kostenfaktoren während der Laufzeit des Verfahrens können für den Erbenermittler sein:
Jeder Nachlassfall ist anders und keine Erbenermittlung ist mit einer anderen zu vergleichen. Während der Recherche stellen sich immer wieder neue Herausforderungen, die mit anderen Lösungen bewältigt werden. Daher stellen sich auch immer wieder anders geartete Kosten ein.
Die Dauer des Verfahrens kann je nach Umfang sehr variieren. Von 1-10 Jahren ist alles möglich. Die Abwicklung eines durchchnittlich komplexen Ermittlungsfalles dauert etwa 3 Jahre.
Finanztest 06/2017:
Wie private Unternehmen nach unbekannten Erben suchen
Interview: „Seriöse Erbenermittler verlangen keinen Vorschuss“